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Asten, Zedernstraße 5

Referenz-/Objektnr.

0661-03-008
75.59 m²

Fläche

Group 11 Created with Sketch.
3 Zimmer
Kochnische, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Vorraum, Abstellraum, BAD, WC
Group 14 Created with Sketch.
663,17
Miete inkl. BK und UST
zzgl. Heizung, Strom, zzgl. Tiefgarage/Garage

Stockwerk

2. OG

Heizung/ Heizwärmebedarf

Fernwärme HWB 33kWh/m²

Verfügbarkeit

01.06.2026
Kaution
€ 4.146,31

Ausstattung

Balkon, Lift, Kellerabteil, Tiefgaragenabstellplatz, PKW-Abstellplatz im Freien

Hochwertige Ausstattung:

  • Keramische Verfliesung in Vorraum, Garderobe, Bad, WC und Abstellraum
  • Zweischicht-Parkettboden Eiche matt lackiert in Wohnbereich, Schlaf- und Kinderzimmer sowie der Küche
  • Komfortable Fußbodenheizung
  • Wohnraumlüftung in den Schlafräumen

Willkommen Zuhause in dieser schönen, neuen Wohnung in Asten!

Die Gemeinde Asten ist verkehrstechnisch optimal aufgeschlossen.  In wenigen Minuten erreicht man die Nachbarstädte Enns, Linz, Steyr und St. Valentin.

So werden die Stadt-Dörfer nicht nur durch ihre idyllische Grünlage, sondern auch durch die Anbindung an den öffentlichen Verkehr mit S-Bahn und Bundesbus für Bewohner äußerst attraktiv. Fußläufig wird einerseits der geschichtsträchtige Ortskern der Gemeinde Asten in kurzer Distanz erreicht, andererseits auch zahlreiche öffentliche Verkehrsmittel, wie z.B. der Bahnhof Asten.

Für alle, die gerne in die Pedale treten, ist ein umfangreiches Radwegnetz vorhanden, welches regional als auch überregional, beispielsweise an den Landes-Geh- und Radweg, den Bruckner-Radweg sowie den Donauradweg, angeschlossen ist.

Die Seele im naturgeprägten Zuhause baumeln lassen und dennoch in wenigen Minuten in der Landeshauptstand Linz zu sein – so vereinen die Stadtdörfer Asten das Beste aus zwei Welten im Zentralraum Oberösterreichs.

 

Monatliche Gesamtbelastung:

Gesamtmiete:                 €   663,17

Parkplatz:                        €   132,50
_________________________________

Gesamtbelastung:        €  795,67

 

Heiz-, Strom-, Kaltwasser und Kanalkosten sind in der monatlichen Gesamtbelastung nicht enthalten!

 

Einbauküche kann übernommen werden, seitens der WSG ist eine Ablöse nicht zwingend vorgeschrieben! Vereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter.

 

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