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Vormerkung und Anmeldung für eine Wohnung
Über 6000 Interessenten sind derzeit bei der WSG vorgemerkt. Monatlich kommen gut 300 Vormerkungen dazu. Um die Bearbeitung effizienter und bequemer zu gestalten, ist das Ausfüllen des „Fragebogens für Wohnungswerber“ seit einiger Zeit online über die WSG Website oder auf elektronischen Terminals im WSG Kundencenter möglich.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen die Daten nun nicht mehr von den Fragebögen in das Verwaltungssystem übertragen. Dadurch bleibt uns mehr Zeit für die Umsetzung Ihrer konkreten Wünsche. Nicht zuletzt kommt die Umstellung auch der Umwelt durch weniger Papierverbrauch und Transportaufwand zugute.
Geben Sie bitte die Änderung Ihrer E-Mail-Adresse immer gleich bekannt, damit die Erinnerung zur Bedarfserhebung zuverlässig bei Ihnen einlangt!
Übertragung von Wohnungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können nahe Angehörige in ein bestehendes Mietverhältnis eintreten. Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Abtretung im Todesfall oder um eine von den Beteiligten beabsichtigte Übertragung handelt. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Vermietung und Verkauf.
Aufkündigung des Nutzungsverhältnisses
Bitte verwenden Sie unser Kündigungsformular, mit welchem Sie uns den gewünschten Kündigungstermin bekanntgeben. Bitte beachten Sie, dass die vereinbarte Kündigungsfrist erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens Ihrer entsprechenden Mitteilung zu laufen beginnt. Deshalb empfehlen wir, auf eine rechtzeitige Versendung vor dem jeweiligen Monatsende zu achten!
Unsere MitarbeiterInnen werden sich hierauf mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für eine Besichtigung der geräumten Wohnung vereinbaren.
Jedenfalls ersuchen wir um Bekanntgabe Ihrer neuen Anschrift, sowie einer Telefonnummer, unter welcher wir Sie wochentags erreichen können. Für die Rückerstattung von Finanzierungsbeiträgen benötigen wir überdies Ihre Bankverbindung.
a) Einmalige Kosten: Baukostenzuschuss, Grundkostenanteil und Kaution
In Abhängigkeit von der jeweiligen Förderung des Bauvorhabens heben gemeinnützige Wohnungsunternehmen Finanzierungsbeiträge ein. Darunter fallen etwa ein Baukostenzuschuss oder ein Grundanteil.
Diese Eigenmittelleistungen sind anlässlich der Überlassung einer Wohnung zu entrichten.
Hierdurch verringert sich das Ausmaß an Fremdfinanzierung (Hypothekardarlehen) und somit auch die Höhe der monatlichen Vorschreibungen. Nach einer Beendigung des Nutzungsverhältnisses hat der ausscheidende Mieter einen Rückzahlungsanspruch, welchem die gemeinnützige Bauvereinigung binnen 8 Wochen nach Wohnungsräumung entsprechen muss.
Während die geleisteten Beiträge bis Dezember 2000 mit 2 % p.a. abgeschrieben und gleichzeitig anhand des VPI (Verbraucherpreisindex) aufgewertet wurden, entfällt seit 2001 jegliche Aufwertung.
Der Gesetzgeber halbierte jedoch die Abschreibung gleichzeitig auf 1 % pro Jahr. Geschäftsguthaben können zur Gegenverrechnung mit offenen Forderungen der Genossenschaft herangezogen werden.
Dies kommt in Betracht, wenn etwa nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Zahlungsrückstand aushaftet oder die Wohnung nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgestellt wird. Demselben Zweck dienen Kautionen, welche jedoch nur dann zu leisten sind, wenn förderungsrechtliche Gegebenheiten keine oder lediglich äußerst geringe Finanzierungsbeiträge vorsehen.
Falls nach ordnungsgemäßer Wohnungsrückgabe keine offenen Forderungen seitens des Vermieters bestehen, wird dem/der ausscheidenden Mieter/in die geleistete Kaution samt Verzinsung refundiert.
b) Monatliche Kosten: Die „Monatsmiete“
Die sogenannte “Monatsmiete” setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
– Annuitäten
Wohnhausanlagen werden regelmäßig unter Inanspruchnahme von Darlehen (Wohnbauförderung/Land OÖ und Bank) errichtet. Die entsprechenden Rückzahlungsraten/Annuitäten dienen der Tilgung der eingesetzten Fremdmittel samt Verzinsung.
Während Hypothekardarlehen in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau Schwankungen unterliegen, steht bei Förderungsdarlehen fest, zu welchem Zeitpunkt sich die Zinssätze in welchem Ausmaß verändern. Je nach Förderungsmodell können bei älteren Wohnhausanlagen deutliche “Annuitätensprünge” zu verzeichnen sein. Höhere Rückzahlungsraten verteuern deshalb die monatlichen Vorschreibungen.
– Eigenmittelverzinsung
Die von der WSG für das Bauvorhaben eingesetzten Eigenmittel werden anhand der vom Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) vorgegebenen Sätze verzinst; selbstverständlich unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Zinsniveaus.
– Verwaltungskosten
Hierbei kommt ein pauschalierter Betrag zur Vorschreibung, welcher jährlich nach Maßgabe der Entgeltrichtlinienverordnung angepasst wird. Als WSG-Spezifikum verbleibt anzumerken, dass die erhöhten Verwaltungskostensätze nicht bereits ab Kundmachung, sondern erst per 1. Jänner des Folgejahres angepasst werden. Nachdem die Bekanntgabe der neuen Sätze jeweils im März bzw. April erfolgt, kommt diese Regelung unseren BewohnerInnen zugute.
– EVB
Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) dient der Finanzierung von notwendig werdenden Erhaltungs- bzw. nützlichen Verbesserungsarbeiten. Die Höhe des vorgeschriebenen EVB ist grundsätzlich vom Baualter abhängig.
Wenn infolge anstehender (General-)Sanierungen mit den normierten Beträgen kein Auslangen gefunden werden kann, ist im Wege eines Verfahrens vor dem Bezirksgericht oder der Mietzinsschlichtungsstelle ein zeitlich befristeter, höherer EVB festzusetzen.
In der Monatsvorschreibung finden Sie die Teilposition “EVB lt. § 14 (2)”.
Falls die eingehobenen Beträge nicht innerhalb von 20 Jahren für die Finanzierung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten herangezogen werden, sind die geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten. Dies kommt jedoch nur in Ausnahmefällen zum Tragen, da sich der eingehobene EVB ohnehin an den absehbaren Aufwendungen orientiert.
– Betriebskosten
Unter den Sammelbegriff “Betriebskosten” fallen insbesondere
o öffentliche Abgaben (Wasserversorgungs- und Kanalgebühren, Grundsteuer, Müllentsorgung;
o Strom- und Beleuchtungskosten für allgemeine Teile des Hauses;
o Auslagen für Unratabfuhr, Schädlingsbekämpfung, Rauchfangkehrer und Kanalräumung;
o Versicherungsprämien (Brandschaden, Haftpflicht, Sturm- und Leitungswasserschaden);
o Reinigungskosten;
o Wartungskosten (z.B. Notbeleuchtung, Rauchabzugsanlage, Feuerlöscher etc.).
Betriebskosten werden im Wege von monatlichen Pauschalraten vorgeschrieben, wobei jeweils bis 30. Juni des Folgejahres eine exakte Abrechnung erfolgt.
– Heizkosten
Ähnlich wie bei den Betriebskosten sind monatliche Akontozahlungen zu leisten, welche nachträglich anhand des tatsächlichen Energieverbrauches abgerechnet werden. Je nach Art der Energieversorgung (zB Zentralheizung, Fernwärme, Gasetagenheizung) kommen unterschiedliche Verrechnungsmethoden zur Anwendung.
Bei Modellen mit individueller Zahlung an das jeweilige Versorgungsunternehmen entfällt die Position Heizkosten auf Ihrer WSG-Monatsvorschreibung.
– USt
In Abhängigkeit vom gesetzlich normierten Steuersatz sind die einzelnen Teilbeträge der monatlichen Vorschreibungen überwiegend mit 10 %, manche hingegen (zB Heizkosten) mit 20 % zu versteuern.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann MieterInnen und EigentümerInnen von geförderten Wohnungen eine Wohnbeihilfe gewährt werden. Die Höhe derselben ergibt sich aus der Differenz zwischen anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand.
Es hängt somit vom jährlichen Haushaltseinkommen, der Haushaltsgröße und von der Wohnnutzfläche ab, ob man eine entsprechende Beihilfe zugesprochen erhält.
Die Wohnbeihilfe wird jeweils höchstens für ein Jahr gewährt. Hierauf muss man einen neuerlichen Antrag an das Land OÖ/Abt. Wohnbauförderung stellen; hierbei sind wiederum die erforderlichen Nachweise (v.a. Einkommensbestätigungen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) zu erbringen.
Antragsformular
Für zusätzliche Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt der OÖ. Landesregierung (Abt. Wohnbauförderung, Tel. 0732/7720-0).
Neue Wohnungsschlüssel
Sofern Sie weitere Schlüssel für Ihre Wohnung benötigen, teilen Sie uns bitte Ihre Schlüsselnummer sowie die Marke (Winkhaus, EVVA, GEGE etc.) und die gewünschte Anzahl per Mail oder telefonisch mit. Hierauf erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung. Mit dieser können Sie auf Ihre Kosten beim Schlüsseldienst die Schlüssel anfertigen lassen (amtlicher Lichtbildausweis nicht vergessen!). Bitte beachten Sie, dass bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses nachbestellte Schlüssel bei der WSG zurückgegeben werden müssen.
Haustierhaltung
Die Haltung von Haustieren bedarf einer schriftlichen Zustimmung seitens der WSG. Um das Risiko allfälliger Konflikte, insbesondere mit anderen BewohnerInnen, vorweg minimieren zu können, ersuchen wir Sie, vor der Anschaffung unbedingt mit uns in Verbindung zu treten. Falls in weiterer Folge begründete Beschwerden wegen der Haustierhaltung bei uns einlangen sollten, kann auch ein Widerruf der erteilten Genehmigung oder sogar ein Gerichtsverfahren die Folge sein. Deshalb gilt es, die bestehende Hausordnung unbedingt zu beachten. Freilich kann nicht jedes beliebige Tier gehalten werden; je nach Größe, artbedingtem Aggressionspotenzial, Rasse etc. behalten wir uns vor, eine Zustimmung zu verweigern. Insbesondere dann, wenn es sich um Tiere handelt, die üblicherweise nicht in Wohnungen gehalten werden.
Bei der beabsichtigten Haltung von Hunden ist beim Ansuchen, das Alter, die Größe sowie die Rasse anzugeben. Weiters ist der Sachkundenachweis und die Anmeldebestätigung bei der Gemeinde beizulegen.
Raumklima und richtiges Lüften
Ein gutes Raumklima kommt nicht ungefähr. Unzureichendes Lüftungsverhalten erhöht einerseits die Heizkosten und trägt andererseits zur Schimmelbildung bei. Deshalb ist es unumgänglich, in regelmäßigen Abständen zu lüften, insbesondere auch während der Heizperiode. Bestenfalls sollte für wenige Minuten intensiv gelüftet werden, um einen wirksamen Luftaustausch zu erreichen. Unverbrauchte Luft erwärmt sich übrigens deutlich besser als verbrauchte. Von einem dauerhaften Kippen der Fenster ist in den Wintermonaten strikt abzuraten. Hierdurch kommt es lediglich zu einem Auskühlen der Wände und evt. zu dunklen Flecken im Bereich der Öffnungen. Weiters gilt es, alle Räume gleichmäßig zu beheizen.
Ein deutliches Absinken der Raumtemperatur erfordert eine unverhältnismäßig hohe Energiezufuhr, um die erforderlichen Werte wieder zu erreichen. Die gewünschte Kostenersparnis tritt somit bei einer zu intensiven Nachtabsenkung keinesfalls ein. Ganz im Gegenteil!
Achten Sie auch auf eine ausreichende Hinterlüftung Ihres Mobiliars. Vorhänge sollten nicht die Heizkörper verdecken, da sich diesfalls deren Leistung spürbar verschlechtert.
Bei Vorhandensein einer kontrollierten Wohnraumlüftung empfehlen wir, das Lüften einfach der eingebauten Steuerung zu überlassen.
Individuelle Wohnraumgestaltung
Wenn Sie Ihrem Zuhause eine persönliche Note verleihen wollen, sind Ihrer Phantasie (fast) keine Grenzen gesetzt. Unabhängig davon, ob sie prägnante Farbkombinationen bevorzugen oder sich von den Erkenntnissen des “Feng Shui” inspirieren lassen: Schaffen Sie sich eine Wohlfühloase in den eigenen vier Wänden. Freilich werden solche Überlegungen nur diejenigen in Betracht ziehen, welche eine Wohnung über einen längeren Zeitraum nutzen möchten. Dann relativiert sich auch die Tatsache, dass bei der Rückstellung einer Mietwohnung grundsätzlich der ursprüngliche Zustand laut Wohnungsübergabeprotokoll wiederherzustellen ist; also mit Wänden und Decken in weißer Farbe.
Eine gesonderte Abgeltung von Luxusaufwendungen kommt jedenfalls nicht in Betracht.
Bitte denken Sie auch daran, dass Decken- und Wandverkleidungen nicht den Geschmack Ihres Nachmieters entsprechen könnten und daher demontiert werden müssen.
Wohnen im Alter
Abgesehen vom sog. “Betreubaren Wohnen” werden seit geraumer Zeit Anstrengungen unternommen, den Bedürfnissen älterer oder gebrechlicher Menschen entgegenzukommen. An dieser Stelle seien etwa die barrierefreie Gestaltung des Eingangsbereiches sowie von allgemeinen Teilen des Hauses erwähnt. Oder der nachträgliche Einbau von Aufzügen. Hiedurch möchten wir unseren Beitrag leisten, damit Sie möglichst lange in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Die ersten Anzeichen von Beschwerden mit Bewegungsapparaten oder Kreislauf sollten nicht bereits ernsthafte Überlegungen bezüglich eines Wohnsitzwechsels erforderlich machen.
Wohnen mit Kindern
Wie wir alle wissen, lieben es die meisten Kinder herumzutollen. In der Wohnung sowie im Freien. Dabei kann es auch gelegentlich ein wenig lauter werden.
Um den Nachbarn keine übergebührliche Geduld abzuverlangen, werden in puncto Schallschutz hohe Anforderungenn gestellt. Und auch erfüllt.
Gepflegte Grünanlagen sowie sichere und fortlaufend geprüfte Kinderspielplätze erfreuen nicht nur Kinder, sondern auch deren Eltern. Neben diesen äußeren Rahmenbedingungen darf jedoch auf eines nicht vergessen werden: Das Zusammenwohnen von Menschen unterschiedlicher Interessen funktioniert nur dann, wenn alle bereit sind, auch auf die Bedürfnisse anderer BewohnerInnen Rücksicht zu nehmen.
Vielfach hört oder liest man, dass es unserer von zunehmender Wettbewerbsorientierung geprägten Zeit gerade an dieser zentralen Tugend – nämlich der Rücksichtnahme – mangeln würde.
Insofern ist jedermann gefordert, diesem Trend entgegenzuwirken und seinen Betrag zu einer intakten Hausgemeinschaft einzubringen.
Namensänderung
Bitte übermitteln Sie uns eine Abschrift der jeweiligen Dokumente (z.B. Heiratsurkunde). Wir nehmen hausintern die gewünschten Änderungen vor.
Welche Maßnahmen Sie auch immer vor Auge haben: Setzen Sie sich bitte mit den zuständigen MitarbeiterInnen der WSG in Verbindung, ehe Sie zur Ausführung schreiten.
Nur so bewahren Sie uns – und vor allem auch sich selbst – vor unliebsamen Konsequenzen.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vermieter berechtigt, die Wiederherstellung des vormaligen Zustandes zu verlangen. In anderen Fällen wiederum kann bei Beendigung des Mietverhältnisses ein vom Zeitwert abhängiger Ersatzanspruch für getätigte Aufwendungen entstehen.
Deshalb nochmals unser Rat: Beziehen Sie uns von Anbeginn in Ihre Pläne mit ein. Es beruhigt ungemein, nach erfolgreicher Klärung aller offenen Fragen die gewünschten Veränderungen vorzunehmen, und nicht einfach „unbekümmert drauf loszubauen”.
Sofern Sie detaillierte Informationen über Behörden, Ämter oder sonstige für den Wohnbau zuständige Einrichtungen suchen, empfehlen wir folgende Links:
www.land-oberoesterreich.gv.at
Einrichtungen zur Verhinderung eines drohenden Wohnungsverlustes, sind z.B.
Verein Wohnplattform (www.verein-wohnplattform.at)
Sozialberatungsstellen Kompass (für Linz) (https://www.linz.at/serviceguide/viewchapter.php?chapter_id=121913)
Caritas der Diözese Linz (https://www.caritas-linz.at/hilfe-angebote/menschen-in-not/wohnungslosigkeit/netzwerk-wohnungssicherung)
Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf den Websites der jeweiligen Gemeinden.
Warum ist Gas jetzt so teuer?
Ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine und Verknappung der Gaslieferungen aus Russland kam es dieses Jahr zu massiven Preissteigerungen am europäischen Gasmarkt. Wie sich der Gaspreis in Österreich in den letzten Jahren entwickelt hat, sehen Sie https://www.energyagency.at/fakten/gaspreisindex
Wie setzen sich die Gaskosten zusammen?
Die Gaskosten setzen sich aus 2 Komponenten zusammen: Dem Preis für die verbrauchte Gasmenge (Arbeitspreis) und dem Preis für die Netzbereitstellung (Grundpreis). Die tatsächlichen Gaskosten hängen somit stark davon ab, wie viel Gas für Heizung und eventuell auch Warmwasser benötigt wird.
Ist die Versorgung mit Gas bei der WSG gesichert?
Wir haben langjährige Partnerschaften und Verträge mit großen Energieversorgungsunternehmen wie der LINZ AG oder Energie AG. Diese bestätigen uns aktuell eine sichere Gasversorgung für die kommende Heizperiode für WSG-Kund:innen. Wir befinden uns jedoch zurzeit in einer absoluten Sondersituation, die es bisher noch nie gegeben hat. Die weitere Entwicklung hängt von der geopolitischen Lage ab.
Was unternimmt die WSG, um den hohen Gaskosten entgegenzuwirken?
Die hohen Preise am europäischen Energiemarkt sind von der Entwicklung der geopolitischen Lage abhängig. Aufgrund der extremen Preissituation schließen wir zurzeit neue Gasverträge nur noch für 1 Jahr ab und nicht mehr über mehrere Jahre so wie in der Vergangenheit.
Aufgrund der besonderen Lage arbeiten wir seit heuer mit einem externen Energieberater zusammen und beobachten gemeinsam mit unseren Energieanbietern den Markt. Wir hoffen sehr auf eine Entspannung beim Gaspreis, sodass wir neue Verträge in den kommenden Jahren wieder zu deutlich günstigeren Konditionen abschließen können.
Wie werde ich über etwaige Erhöhungen bei Gas informiert?
Im Interesse unserer Eigentümer:innen und Mieter:innen beobachten wir die Entwicklungen am Energiemarkt genau. Wir informieren unsere Kund:innen über etwaige Änderungen im Zuge der Vorschreibungen.
Offene Fragen?
Wir Freuen uns auf ihren Anruf.