Hausordnung

Hausordnung

Regeln für ein angenehmes Wohnen

Diese Hausordnung sowie deren Bestandteile – Waschküchenordnung und Gartenordnung – gilt für alle BewohnerInnen sowie InhaberInnen von Geschäftslokalen und bildet einen
Bestandteil des Nutzungs- bzw. Wohnungseigentumsvertrages. Die folgenden Regeln sollen zu einem harmonischen Miteinander beitragen, welches auf gegenseitiger Rücksichtnahme
beruht. Deshalb steht nicht die Einschränkung von Befugnissen im Vordergrund, sondern die Wahrung schutzwürdiger Interessen: sowohl des Einzelnen als auch der Hausgemeinschaft.

1. Benützung allgemein zugänglicher Teile des Hauses

Im Interesse aller BewohnerInnen sind Stiegen, Gänge, Aufzüge sowie sämtliche allgemein zugängliche Räumlichkeiten sauber zu halten. Vermeiden Sie übermäßigen Wasser- und Energieverbrauch sowie unnötigen Müll und nutzen Sie die Möglichkeiten zur Mülltrennung. Jede über die normale Benützung hinausgehende Verunreinigung ist vom Verursacher selbst
zu beseitigen. Die Reinhaltung des Ganges unter den Fußabstreifern obliegt den Wohnungsinhabern. Das Ausstauben oder Hinauswerfen jeglicher Gegenstände aus Fenstern, Loggien und Balkonen ist verboten.
In Kellern, Vorhäusern, Gängen, Stiegenhäusern und Dachböden dürfen aufgrund feuerpolizeilicher Bestimmungen keine Möbel oder andere Gegenstände (z.B. Kinderwagen) abgestellt werden. Lagerungen, welche nicht einer bestimmten Person zuzuordnen sind, werden auf Kosten der Allgemeinheit durch die WSG entfernt. Das Anbringen von Firmenschildern, Schaukästen und (Parabol-)Antennen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der WSG gestattet.
In sämtlichen der allgemeinen Benützung dienenden Gebäudeteilen gilt ein absolutes Rauchverbot; ebenso sind die Lagerung von leicht entzündlichem Material (z.B. Zeitungen) sowiedas Hantieren mit offenem Licht (Feuer) untersagt. Lagerung von Öl, Benzin, Gasbehältern oder Gas ist in den Wohnungen nicht erlaubt. Grillen ist ausschließlich nur mit Elektrogeräten gestattet.
Autowaschen und Autoreparaturen sind in Tiefgaragen nicht erlaubt. Bedenken Sie die mögliche Brandgefahr beim Laden von E-Bikes bzw. E-Scootern und laden Sie die Akkus nicht in Allgemeinbereichen, sondern unter Aufsicht in ihrer Wohnung.
Die Manipulation an den in allgemeinen Bereich befindlichen technischen Einrichtungen ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht gestattet.
Um Verstopfungen oder Schädigungen der Abwasserleitungen zu vermeiden dürfen Hygieneartikel, Öle, Katzenstreu, Speisereste etc. nicht im WC bzw. über die Abflüsse in Bad, Küche oder Waschküche entsorgt werden.

2. Freiflächen; Abstellen von Kraftfahrzeugen

Die Grünanlagen sind grundsätzlich zu schonen. Kindern steht der vorhandene Spielplatz zur Verfügung. Die Benützung des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
Fußball spielen, Rad und Scooter fahren ist sowohl in Grünanlagen als auch im Bereich der KFZ-Abstellplätze verboten.
Das Aufstellen eines Pools mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 m³ bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung seitens der WSG.
Kraftfahrzeuge dürfen nur auf zugewiesenen oder anderen dafür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt werden. Auf den Fahr- und Gehwegen innerhalb der Wohnhausanlage finden
vorbehaltlich gegenteiliger Regelungen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung Anwendung. Im Interesse der Sicherheit gilt Schritttempo. Fahruntaugliche oder Fahrzeuge
ohne Kennzeichen dürfen auf den Besucherparkplätzen nicht abgestellt werden.
Bei Belagschäden durch ausfließendes Öl haftet der Parkplatzinhaber für die erforderliche Instandsetzung.

3. Bauliche Veränderungen; ordnungsgemäße Benützung der Räumlichkeiten

Bauliche Veränderungen an den Wohnungen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung seitens der WSG. An Sonn- und Feiertagen ganztags sowie wochentags zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr sind keine Umbauarbeiten bzw. sonstige mit Lärm verbundene Tätigkeiten gestattet.
Für eine ordentliche Be- und Entlüftung und Beheizung ist zu sorgen.

4. Ruhestörungen und Geruchsbelästigung

Sowohl im Haus als auch in den angrenzenden Außenanlagen hat jeglicher ungebührlicher Lärm zu unterbleiben. Musizieren bzw. der Betrieb von Lautsprechern (Radio, TV-Geräte, HiFi-Anlagen etc.) ist nur bei geschlossenen Fenstern und mit angemessener Lautstärke gestattet. Innerhalb der Wohnung befindliche Waschmaschinen sind auf einer schalldämmenden Unterlage aufzustellen. Die Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie die Sonn- und Feiertagsruhe sind einzuhalten. Waschmaschinen dürfen während der Abwesenheit der BewohnerInnen sowie in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr nicht betrieben werden. Bei entsprechenden Wasserschäden halten sich Versicherungsunternehmen am jeweiligen Verursacher schadlos.
Übel riechende Lagerungen sind in den Wohnungen, auf Balkonen/Loggien/Terrassen und in Kellerabteilen nicht gestattet. Ebenso ist das Grillen in der gesamten Wohnanlage sowie
auf Balkonen, Loggien und Terrassen untersagt.

5. Haftung der Wohnungsinhaber; Anzahl der Mitbewohner

Jeder Wohnungsinhaber haftet für sämtliche Schäden und Verstöße gegen die Hausordnung, welche von ihm sowie seinen Mitbewohnern und Besuchern verursacht werden.
Waschmaschinen dürfen während der Abwesenheit der BewohnerInnen sowie in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht betrieben werden. Bei entsprechenden Wasserschäden halten sich Versicherungsunternehmen am jeweiligen Verursacher schadlos.
Die Nutzung der Wohnung durch mehr als zwei volljährige Personen bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung seitens der WSG, sofern es sich bei den erwachsenen Mitbewohnern nicht um Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern) handelt. Im Interesse eines geordneten Zusammenwohnens dürfen in Abhängigkeit von der Anzahl der verfügbaren Wohnräume grundsätzlich höchstens vier Personen (Zwei-Raum-Wohnung), fünf Personen (Drei-Raum-Wohnung) bzw. sechs Personen (Vier-Raum-Wohnung) ihren Hauptwohnsitz in der vertragsgegenständlichen Wohnung haben. Jegliche Überschreitung bedarf einer schriftlichen Zustimmung durch die WSG.

6. Tierhaltung

Für die Haltung von Haustieren im Bestandsobjekt ist eine ausdrückliche schriftliche Bewilligung der WSG erforderlich. Kein Zustimmungserfordernis besteht bei medizinisch
erforderlichen Tieren (wie etwa Blinden-, Behindertenbegleit- oder Therapiehunden) sowie bei artgerecht in Behältnissen gehaltenen, wohnungsüblichen und ungefährlichen
Kleintieren (z.B. Ziervögel, Zierfische, Hamster, Meerschweinchen und kleine Schildkröten), soweit von diesen keine Beeinträchtigungen der Wohnung bzw. der Wohnhausanlage oder
Störungen anderer Hausbewohner ausgehen.
Haustiere dürfen innerhalb allgemein zugänglicher Gebäudeteile sowie auf Freiflächen nicht frei herumlaufen und sind daher anzuleinen. Tierhalter haften für Verunreinigungen und
Schäden, welche durch ihre Tiere verursacht werden und haben diese auf eigene Kosten zu beseitigen.

7. Waschküche und Trockenraum

Die Waschküche steht nur Hausbewohnern zur Verfügung, wobei die Waschküchenordnung bzw. die Wascheinteilung einzuhalten ist. Nach Benützung sind die verwendeten Geräte
ordnungsgemäß zu reinigen. Die Reinigung von Teppichen ist in den Waschküchen nicht gestattet.

8. Hausreinigung und Winterdienst

Sofern die Reinigung des Hauses und der Zugänge sowie der Winterdienst weder einem hiermit beauftragten Unternehmen noch einem Hausbesorger obliegen, sind diese Arbeiten
von den Wohnungsinhabern vorzunehmen. Bei Schneefall oder Vereisungsgefahr müssen die Gehsteige und Zufahrtswege zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr vom Schnee freigemacht
bzw. erforderlichenfalls mit Sand oder Salz bestreut werden. In Ermangelung eines Gehsteiges ist gemäß StVO der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern bzw. zu
bestreuen. Bei zugewiesenen PKW-Stellplätzen hat der jeweilige Nutzungsberechtigte für die Reinhaltung und den Winterdienst zu sorgen.

Für Anfragen, Wünsche, Beschwerden oder Anregungen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der WSG von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr bzw. von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Montag bis Donnerstag)
und von 7:00 Uhr bis 13:00 (Freitag) unter der Tel.Nr. (0732) 664471 sowie der E-Mail-Adresse: service@wsg.at zur Verfügung. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Website www.wsg.at.

WSG Gemeinnützige Wohn- und Siedlergemeinschaft

registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung

Goethestraße 2, 4020 Linz

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